Schulferien und Feiertage in Europa - Semesterferien in Deutschland
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Reiseinformationen
 
Land / Tempolimit (km/h)
Innerorts / Ausserorts / Autobahn
Gespanne in (Klammern)
Vorschriften , Regeln
und Besonderheiten
 
Flagge Belgien BELGIEN

50 / 90 / 120
-- Parkverbot an Bordsteinen mit gelber Linie und auf Fahrbahnen mit Begrenzungslinien
-- Strassenbahnen haben generell Vorrang.
-- Die Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen ist 25 km/h
-- Deutsche Staatsangehörige können mit einem gültigen deutschen Reisepass oder einem gültigen Bundespersonaausweis, lt. aktueller Einreisebestimmungen, nach Belgien einreisen. Reisen Haustiere mit ein, ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen.
-- Autobahnen in Belgien sind fast die ganze Nacht beleuchtet . Das belgische Autobahnnetz ist dadurch sogar für Astronauten aus dem Weltraum zu sehen.
-- Mit fast 4000 km auf einer Gesamtfläche von 30.000 km² ist das belgische Schienennetz das dichteste Europas.
 
Flagge Frankreich FRANKREICH

50 / 90 / 130
-- Schnellstraßen 110
-- Bei Nässe Geschwindigkeit außerorts um 10 km/h, auf Autobahnen um 20 km/h verringern
-- Führerscheinbesitz unter zwei Jahren: Außerorts höchstens 80 km/h, Schnellstraßen 100 km/h,
Autobahnen 110 km/h
-- Strassenbahnen haben grundsätzlich Vorfahrt
-- Bei Regen und Schneefällen ist Abblendlicht vorgeschrieben. Im Tunnel grundsätzlich Lichtpflicht.
-- Die Mitnahme von Kindern unter 10 Jahren auf dem Beifahrersitz ist verboten.

-- Einreise für deutsche Staatsangehörige mit gültigem Reisepass, vorläufigen Reisepass, Kinderreisepass oder Kinderausweis, gültigen Personalausweis oder gültigen vorläufigen Personalausweis möglich.
-- S
tichprobenartige Kontrollen an den Grenzen zu Deutschland und den anderen Nachbarländern wieder eingeführt.
-- Besondere Impfungen sind nicht vorgeschrieben.
Für die Mittelmeerküste und Korsika und insbesondere für die Übersee-Departements werden Impfungen empfohlen. In diesem Fall sollte rechtzeitig vor Reiseantritt mit einem Arzt das Thema Impfungen besprochen werden.
-- Es wird empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, z.B. für den Fall eines medizinisch notwendigen Krankenrücktransportes.
 
Flagge Grossbritannien GROSSBRITANNIEN

45 / 96 / 112 (96)
-- Es wird auf der linken Straßenseite gefahren, rechts überholt.
-- Straßen ohne Vorfahrt sind durch die Schilder STOP oder GIVE WAY gekennzeichnet.
-- Der Kreisverkehr hat immer Vorfahrt.
-- Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten Park- oder Halteverbot entsprechend den Schildern am Straßenrand.
-- Auf den einspurigen Straßen in Schottland begegnen Sie häufig dem Gegenverkehr in den Ausweichstellen (Passing Places), die mit einem auf der Spitze stehenden Quadrat an einer Stange gekennzeichnet sind.
-- Wer diese als Erster erreicht fährt in die Ausweichbucht und lässt den Gegenverkehr passieren
-- Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in das Vereinigte Königreich einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Reutscher Kinderausweis ohne Lichtbild bis zum 10. Lebensjahr, mit Lichtbild bis zum 16. Lebensjahr wird anerkannt.
-- Haustiere (z.B. Hunde , Katzen ), die nicht den Anforderungen des britischen Pet Travel Scheme entsprechen, benötigen eine sechsmonatige Quarantänefrist. (Nähere Information auf der Hompepage der Britischen Botschaft Berlin.
(britischebotschaft.de)
-- Zur Einfuhr von größeren Mengen von Pflanzen und Saaten muss ein Zertifikat vorgelegt werden.
-- Die kostenlosen medizinischen Leistungen des staatlichen Gesundheitswesens stehen im Notfall auch Touristen zur Verfügung.
-- Es wir empfohlen vor der Einreise in das Vereinigte Königreich eine Kranken- und Rücktransportversicherung abzuschließen.
 
Flagge Niederlande NIEDERLANDE

50 / 80 / 120 (80)
-- Schnellstraßen Tempo 100
-- Parkverbot an gelben Bordsteinkanten
-- In den sogenannten "blauen Zonen" ist Parken nur mit Parkscheibe erlaubt.
-- Übernachten auf Strassen und Parkplätzen ist nicht gestattet.
--Strassenbahnen haben generell Vorfahrt.
-- Einreise mit gültigem Personalausweis oder Reisepass. Kinder unter 14 Jahren auch wenn Sie bei einem Elternteil im Reisepass eingetragen sind .

-- Für die Einreise mit Haustieren gilt : Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Die Einfuhr von Hunden des Typs Pitbull-Terrier in die Niederlande ist verboten.
-- Realistische Imitationen von Feuerwaffen sind verboten.

-- Telefonieren während der Fahrt mit Mobiltelefon ist in den Niederlanden nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Geldbuße bis 130 €
 
Flagge Italien ITALIEN

50 / 90 / 130 (80)
-- Bei entspr. Beschilderung auf einzelnen dreispurigen Autobahnen 150 km/h erlaubt.
-- Bei Nässe Tempolimit auf Autobahnen 110 km/h, auf Schnellstraßen Tempo 90
-- Für Motorräder und Mopeds tagsüber, für alle Kfz auf Außerortsstraßen sowie im Tunnel besteht Lichtpflichtl. (Bußgeld ab 33 Euro)
-- Bei schwarz-gelb markierten Bordsteinen sowie in Landschaftsschutzgebieten besteht Parkverbot.

-- Einreise mit gültigem Personalausweis oder Reisepass - Kinder unter 16 Jahren auch wenn sie im Pass eines Elternteils eingetagen sind.

-- Eine Bargeldmenge über 10.000,- € muss bei der Ein- und Ausreise nach und von Italien, deklariert werden.

-- Für die südlichen Landesteile wird ein Impfschutz gegen Hepatitis A empfohlen.( Beratung durch Reisemediziner )
-- Warnwesten ausserhalb von geschlossenen Ortschaften vorgeschrieben beim Verlassen des Fahrzeuges in Notfallsituationen.

-- Auf Autobahnen ist privates Abschleppen verboten.
 
Flagge Luxembourg LUXEMBOURG

50 / 90 / 130 (90)
-- Motorräder auf Autobahnen 120 km/h
-- Bei Nässe verringerte Geschwindigkeit:
20 km/h bei Pkw
15 km/h bei Gespannen
-- Warnweste bei Panne auf Schnellstrasse oder Autobahn
-- Warnwesten auch für Fussgänger auf Landstrassen ( Nachts oder bei schlechter Sicht )
-- Bei Annnäherung an Stau muss Warnblinkanlage eingeschaltet werden.
-- Anhalten an Bushaltestellen zieht Geldbuße nach sich.
-- Mischbereifung ist verboten . ( Sommer- u. Wintereifen)

-- Einreise mit gültigem Personalausweis oder Reisepass - Kinder unter 16 Jahren auch wenn sie im Pass eines Elternteils eingetagen sind.


-- Für die Einreise mit Haustieren gilt : Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.


-- Es gilt im Großherzogtum Luxemburg die Promillegrenze von 0,5 (abgesenkt von 0,8), für Fahranfänger und Berufsfahrer gilt die Promillegrenze von 0,2. 
 
Flagge Österreich ÖSTERREICH

50 / 100 / 130 (100)
-- Nachts auf einigen Autobahnen Tempolimit 110 km/h
-- Gespanne über 3,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht undGespanne mit einem zGG unter 3,5 Tonnen, wenn das zGG des Anhängers Eigengewicht des Zugfahrzeugs
übersteigt: Limit 80 km/h

-- Es sind Autobahnvignetten vorgeschrieben. Sie müssen auf der Windschutzscheibe angebracht sein, bzw. auf dem nicht entfernbaren Teil eines Motorrades.Bei Verstößen Geldbuße.

-- Es gelten alle Führerscheinmodelle der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes.
-- Für den Fahrer eines KFZ ist im Fahrzeug eine Warnweste bereitzuhalten. bei Verstoss wird eine Geldbuße verhängt.
-- Es besteht keine Lichtpflicht für Fahrzeuge, ist aber freiwillig gestattet.
-- Vom 1. November bis 15. April sind für PKW, Kombifahrzeuge und LKW bis 3,5 to Winterreifen vorgeschrieben.

-- Für die Einreise mit Haustieren (z.B. Hunde , Katzen ) ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen, der z.B. eine Tollwutimpfung bestätigt.
 
Flagge Schweiz SCHWEIZ

50 / 80 / 120 (80)
-- Schnellstraßen Tempo 100
-- Am Fahrbahnrand angebrachte gelbe Linien bedeuten Parkverbot.
-- Es darf nicht auf Strassen oder Parkplätzen übernachtet werden.
-- Lichtpflicht in Tunnel
-- An Hauptstrassen ausserhalb von Ortschaften darf nicht geparkt werden.
-- Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen eines KFZ 40km/h
-- Für einen PKW ist eine Autobahnvignette vorgeschrieben.

-- Bei der Einreise in die Schweiz sind als Ausweispapiere für Deutsche Staatsbürger ein Reisepass, vorläufigem Reisepass, Kinderreisepass oder Personalausweis ausreichend.
-- Bezüglich einer möglichen Impfung wegen Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse zu bestimmten Jahreszeiten, sollte man sich vor der Einreise vom Reisemediziner beraten lassen.
-- Für Staatsangehörige der EU hat die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC Gültihkeit). Einen, auch medizinisch notwendigen Rücktransport, bezahlen nur private Reiseversicherungen.
-- Nach geltenden Zollvorschriften dürfen Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, abgabenfrei eingeführt werden, wenn sie bereits gebraucht sind und bei der Ausreise wieder ausgeführt werden.
 
Flagge Spanien SPANIEN

50 / 90 / 120 (90)
-- Schnellstraßen Tempo 100
-- Gespanne mit Anhänger über 0,75 Tonnen Tempo 80
-- Hunde müssen im Auto angeschnallt werden
-- Warnwesten sind im Fahrzeug mitzuführen
-- Motor, Beleuchtung und elektrische/elektronische Geräte (Radio, Handy) müssen beim Tanken ausgeschaltet sein.


-- Einreise mit gültigem Personalausweis oder Reisepass - Kinder unter 16 Jahren auch wenn sie im Pass eines Elternteils eingetagen sind.
-- Für Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, besteht ein Anspruch auf dringend erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorzulegen. Für die Dauer des Aufenthaltes wird eine Auslandsreise-Krankenversicherung dringend empfohlen. (z. B. für notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).

 
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