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Universität
/ FH -
Vorlesungszeiten ( Semesterferien
) 2010 / 2011 / 2012
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Deutschland
- Belgien - Niederlande - Österreich
- Schweiz - Tschechien |
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Reiseinformationen
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Land
/ Tempolimit (km/h)
Innerorts / Ausserorts
/ Autobahn
Gespanne in (Klammern) |
Vorschriften
, Regeln
und Besonderheiten |
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BELGIEN |
50 / 90 / 120
--
Parkverbot an Bordsteinen mit
gelber Linie und auf Fahrbahnen
mit Begrenzungslinien
-- Strassenbahnen haben generell
Vorrang.
-- Die Höchstgeschwindigkeit
beim Abschleppen ist 25 km/h
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--
Deutsche Staatsangehörige können
mit einem gültigen deutschen
Reisepass oder einem gültigen
Bundespersonaausweis, lt. aktueller
Einreisebestimmungen, nach Belgien
einreisen. Reisen Haustiere mit ein,
ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen.
-- Autobahnen in Belgien sind fast
die ganze Nacht beleuchtet . Das belgische
Autobahnnetz ist dadurch sogar für
Astronauten aus dem Weltraum zu sehen.
-- Mit fast 4000 km auf einer Gesamtfläche
von 30.000 km² ist das belgische
Schienennetz das dichteste Europas. |
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FRANKREICH |
50 / 90 / 130
--
Schnellstraßen 110
-- Bei Nässe Geschwindigkeit
außerorts um 10 km/h, auf
Autobahnen um 20 km/h verringern
-- Führerscheinbesitz unter
zwei Jahren: Außerorts höchstens
80 km/h, Schnellstraßen
100 km/h,
Autobahnen 110 km/h
-- Strassenbahnen haben grundsätzlich
Vorfahrt
-- Bei Regen und Schneefällen
ist Abblendlicht vorgeschrieben.
Im Tunnel grundsätzlich Lichtpflicht.
-- Die Mitnahme von Kindern unter
10 Jahren auf dem Beifahrersitz
ist verboten.
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-- Einreise für deutsche Staatsangehörige
mit gültigem Reisepass, vorläufigen
Reisepass, Kinderreisepass oder Kinderausweis,
gültigen Personalausweis oder
gültigen vorläufigen Personalausweis
möglich.
-- Stichprobenartige
Kontrollen an den Grenzen zu Deutschland
und den anderen Nachbarländern
wieder eingeführt.
-- Besondere Impfungen sind nicht
vorgeschrieben.
Für die Mittelmeerküste
und Korsika und insbesondere für
die Übersee-Departements werden
Impfungen empfohlen. In diesem Fall
sollte rechtzeitig vor Reiseantritt
mit einem Arzt das Thema Impfungen
besprochen werden.
-- Es wird empfohlen, für die
Dauer des Auslandsaufenthaltes eine
Auslandsreise-Krankenversicherung
abzuschließen, z.B. für
den Fall eines medizinisch notwendigen
Krankenrücktransportes. |
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GROSSBRITANNIEN |
45 / 96 / 112 (96)
--
Es wird auf der linken Straßenseite
gefahren, rechts überholt.
-- Straßen ohne Vorfahrt
sind durch die Schilder STOP oder
GIVE WAY gekennzeichnet.
-- Der Kreisverkehr hat immer
Vorfahrt.
-- Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand
bedeuten Park- oder Halteverbot
entsprechend den Schildern am
Straßenrand.
-- Auf den einspurigen Straßen
in Schottland begegnen Sie häufig
dem Gegenverkehr in den Ausweichstellen
(Passing Places), die mit einem
auf der Spitze stehenden Quadrat
an einer Stange gekennzeichnet
sind.
-- Wer diese als Erster erreicht
fährt in die Ausweichbucht
und lässt den Gegenverkehr
passieren
|
--
Deutsche Staatsangehörige benötigen
zur Einreise in das Vereinigte Königreich
einen gültigen Reisepass oder
Personalausweis. Reutscher Kinderausweis
ohne Lichtbild bis zum 10. Lebensjahr,
mit Lichtbild bis zum 16. Lebensjahr
wird anerkannt.
-- Haustiere (z.B. Hunde , Katzen
), die nicht den Anforderungen des
britischen Pet Travel Scheme entsprechen,
benötigen eine sechsmonatige
Quarantänefrist. (Nähere
Information auf der Hompepage der
Britischen Botschaft Berlin.
(britischebotschaft.de)
-- Zur Einfuhr von größeren
Mengen von Pflanzen und Saaten muss
ein Zertifikat vorgelegt werden.
-- Die kostenlosen medizinischen Leistungen
des staatlichen Gesundheitswesens
stehen im Notfall auch Touristen zur
Verfügung.
-- Es wir empfohlen vor der Einreise
in das Vereinigte Königreich
eine Kranken- und Rücktransportversicherung
abzuschließen. |
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NIEDERLANDE |
50 / 80 / 120 (80)
--
Schnellstraßen Tempo 100
-- Parkverbot an gelben Bordsteinkanten
-- In den sogenannten "blauen
Zonen" ist Parken nur mit
Parkscheibe erlaubt.
-- Übernachten auf Strassen
und Parkplätzen ist nicht
gestattet.
--Strassenbahnen haben generell
Vorfahrt.
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--
Einreise mit gültigem Personalausweis
oder Reisepass. Kinder unter 14 Jahren
auch wenn Sie bei einem Elternteil
im Reisepass eingetragen sind .
-- Für die Einreise mit Haustieren
gilt : Es ist ein EU-Heimtierausweis
mitzuführen. Die Einfuhr von
Hunden des Typs Pitbull-Terrier in
die Niederlande ist verboten.
-- Realistische Imitationen von Feuerwaffen
sind verboten.
-- Telefonieren während der Fahrt
mit Mobiltelefon ist in den Niederlanden
nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt.
Geldbuße bis 130 € |
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ITALIEN |
50 / 90 / 130 (80)
--
Bei entspr. Beschilderung auf
einzelnen dreispurigen Autobahnen
150 km/h erlaubt.
-- Bei Nässe Tempolimit auf
Autobahnen 110 km/h, auf Schnellstraßen
Tempo 90
-- Für Motorräder und
Mopeds tagsüber, für
alle Kfz auf Außerortsstraßen
sowie im Tunnel besteht Lichtpflichtl.
(Bußgeld ab 33 Euro)
-- Bei schwarz-gelb markierten
Bordsteinen sowie in Landschaftsschutzgebieten
besteht Parkverbot.
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-- Einreise mit gültigem Personalausweis
oder Reisepass - Kinder unter 16 Jahren
auch wenn sie im Pass eines Elternteils
eingetagen sind.
-- Eine Bargeldmenge über 10.000,-
€ muss bei der Ein- und Ausreise
nach und von Italien, deklariert werden.
-- Für die südlichen Landesteile
wird ein Impfschutz gegen Hepatitis
A empfohlen.( Beratung durch Reisemediziner
)
-- Warnwesten ausserhalb von geschlossenen
Ortschaften vorgeschrieben beim Verlassen
des Fahrzeuges in Notfallsituationen.
-- Auf Autobahnen ist privates Abschleppen
verboten. |
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LUXEMBOURG |
50 / 90 / 130 (90)
--
Motorräder auf Autobahnen
120 km/h
-- Bei Nässe verringerte
Geschwindigkeit:
20 km/h bei Pkw
15 km/h bei Gespannen
-- Warnweste bei Panne auf Schnellstrasse
oder Autobahn
-- Warnwesten auch für Fussgänger
auf Landstrassen ( Nachts oder
bei schlechter Sicht )
-- Bei Annnäherung an Stau
muss Warnblinkanlage eingeschaltet
werden.
-- Anhalten an Bushaltestellen
zieht Geldbuße nach sich.
-- Mischbereifung ist verboten
. ( Sommer- u. Wintereifen)
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-- Einreise mit gültigem Personalausweis
oder Reisepass - Kinder unter 16 Jahren
auch wenn sie im Pass eines Elternteils
eingetagen sind.
-- Für die Einreise mit Haustieren
gilt : Es ist ein EU-Heimtierausweis
mitzuführen. Dieser Ausweis dient
dem Nachweis, dass das Tier gegen
Tollwut geimpft ist.
-- Es gilt im Großherzogtum
Luxemburg die Promillegrenze von 0,5
(abgesenkt von 0,8), für Fahranfänger
und Berufsfahrer gilt die Promillegrenze
von 0,2. |
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ÖSTERREICH |
50 / 100 / 130 (100)
--
Nachts auf einigen Autobahnen
Tempolimit 110 km/h
-- Gespanne über 3,5 Tonnen
zul. Gesamtgewicht undGespanne
mit einem zGG unter 3,5 Tonnen,
wenn das zGG des Anhängers
Eigengewicht des Zugfahrzeugs
übersteigt: Limit 80 km/h
--
Es sind Autobahnvignetten vorgeschrieben.
Sie müssen auf der Windschutzscheibe
angebracht sein, bzw. auf dem
nicht entfernbaren Teil eines
Motorrades.Bei Verstößen
Geldbuße.
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-- Es gelten alle Führerscheinmodelle
der Staaten des Europäischen
Wirtschaftsraumes.
-- Für den Fahrer eines KFZ ist
im Fahrzeug eine Warnweste bereitzuhalten.
bei Verstoss wird eine Geldbuße
verhängt.
-- Es besteht keine Lichtpflicht für
Fahrzeuge, ist aber freiwillig gestattet.
-- Vom 1. November bis 15. April sind
für PKW, Kombifahrzeuge und LKW
bis 3,5 to Winterreifen vorgeschrieben.
-- Für die Einreise mit Haustieren
(z.B. Hunde , Katzen ) ist ein EU-Heimtierausweis
mitzuführen, der z.B. eine Tollwutimpfung
bestätigt. |
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SCHWEIZ |
50 / 80 / 120 (80)
--
Schnellstraßen Tempo 100
-- Am Fahrbahnrand angebrachte
gelbe Linien bedeuten Parkverbot.
-- Es darf nicht auf Strassen
oder Parkplätzen übernachtet
werden.
-- Lichtpflicht in Tunnel
-- An Hauptstrassen ausserhalb
von Ortschaften darf nicht geparkt
werden.
-- Höchstgeschwindigkeit
beim Abschleppen eines KFZ 40km/h
-- Für einen PKW ist eine
Autobahnvignette vorgeschrieben.
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--
Bei der Einreise in die Schweiz sind
als Ausweispapiere für Deutsche
Staatsbürger ein Reisepass, vorläufigem
Reisepass, Kinderreisepass oder Personalausweis
ausreichend.
-- Bezüglich einer möglichen
Impfung wegen Übertragung der
Frühsommer-Meningoenzephalitis
(FSME) durch Zeckenbisse zu bestimmten
Jahreszeiten, sollte man sich vor
der Einreise vom Reisemediziner beraten
lassen.
-- Für Staatsangehörige
der EU hat die Europäische Krankenversicherungskarte
(EHIC Gültihkeit). Einen, auch
medizinisch notwendigen Rücktransport,
bezahlen nur private Reiseversicherungen.
-- Nach geltenden Zollvorschriften
dürfen Gegenstände, die
für den persönlichen Bedarf
des Reisenden bestimmt sind, abgabenfrei
eingeführt werden, wenn sie bereits
gebraucht sind und bei der Ausreise
wieder ausgeführt werden. |
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SPANIEN |
50 / 90 / 120 (90)
--
Schnellstraßen Tempo 100
-- Gespanne mit Anhänger
über 0,75 Tonnen Tempo 80
-- Hunde müssen im Auto angeschnallt
werden
-- Warnwesten sind im Fahrzeug
mitzuführen
-- Motor, Beleuchtung und elektrische/elektronische
Geräte (Radio, Handy) müssen
beim Tanken ausgeschaltet sein.
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-- Einreise mit gültigem Personalausweis
oder Reisepass - Kinder unter 16
Jahren auch wenn sie im Pass eines
Elternteils eingetagen sind.
-- Für Personen, die in Deutschland
gesetzlich versichert sind, besteht
ein Anspruch auf dringend erforderliche
Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten,
Krankenhäusern. Als Nachweis
ist die europäische Krankenversicherungskarte
(EHIC) vorzulegen. Für die
Dauer des Aufenthaltes wird eine
Auslandsreise-Krankenversicherung
dringend empfohlen. (z. B. für
notwendiger Rücktransport nach
Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung
bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
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