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| Schulferien
, Feiertage ,
Semesterferien
Europa 2012 / 2013 / 2014 |
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Universität
/ FH - Vorlesungszeiten ( Semesterferien
)
2012 / 2013 / 2014 |
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fahren wollen, haben wir länderspezifisch
einige interessante Informationen zusammengetragen
, die sicherlich vor Urlaubsantritt, oder
in den Ferien hilfreich sein können.
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Reiseinformationen
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| Land
/ Tempolimit (km/h)
Innerorts / Ausserorts / Autobahn
Gespanne in (Klammern) |
Vorschriften
, Regeln
und Besonderheiten |
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BELGIEN |
50 / 90 / 120
--
Parkverbot an Bordsteinen mit gelber Linie und
auf Fahrbahnen mit Begrenzungslinien
-- Strassenbahnen haben generell Vorrang.
-- Die Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen
ist 25 km/h
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--
Deutsche Staatsangehörige können mit einem
gültigen deutschen Reisepass oder einem gültigen
Bundespersonaausweis, lt. aktueller Einreisebestimmungen,
nach Belgien einreisen. Reisen Haustiere mit ein,
ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen.
-- Autobahnen in Belgien sind fast die ganze Nacht
beleuchtet . Das belgische Autobahnnetz ist dadurch
sogar für Astronauten aus dem Weltraum zu sehen.
-- Mit fast 4000 km auf einer Gesamtfläche von
30.000 km² ist das belgische Schienennetz das
dichteste Europas. |
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FRANKREICH |
50 / 90 / 130
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Schnellstraßen 110
-- Bei Nässe Geschwindigkeit außerorts
um 10 km/h, auf Autobahnen um 20 km/h verringern
-- Führerscheinbesitz unter zwei Jahren:
Außerorts höchstens 80 km/h, Schnellstraßen
100 km/h,
Autobahnen 110 km/h
-- Strassenbahnen haben grundsätzlich Vorfahrt
-- Bei Regen und Schneefällen ist Abblendlicht
vorgeschrieben. Im Tunnel grundsätzlich Lichtpflicht.
-- Die Mitnahme von Kindern unter 10 Jahren auf
dem Beifahrersitz ist verboten.
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-- Einreise für deutsche Staatsangehörige
mit gültigem Reisepass, vorläufigen Reisepass,
Kinderreisepass oder Kinderausweis, gültigen
Personalausweis oder gültigen vorläufigen
Personalausweis möglich.
-- Stichprobenartige
Kontrollen an den Grenzen zu Deutschland und den anderen
Nachbarländern wieder eingeführt.
-- Besondere Impfungen sind nicht vorgeschrieben.
Für die Mittelmeerküste und Korsika und
insbesondere für die Übersee-Departements
werden Impfungen empfohlen. In diesem Fall sollte
rechtzeitig vor Reiseantritt mit einem Arzt das Thema
Impfungen besprochen werden.
-- Es wird empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes
eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen,
z.B. für den Fall eines medizinisch notwendigen
Krankenrücktransportes. |
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GROSSBRITANNIEN |
45 / 96 / 112 (96)
--
Es wird auf der linken Straßenseite gefahren,
rechts überholt.
-- Straßen ohne Vorfahrt sind durch die
Schilder STOP oder GIVE WAY gekennzeichnet.
-- Der Kreisverkehr hat immer Vorfahrt.
-- Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten
Park- oder Halteverbot entsprechend den Schildern
am Straßenrand.
-- Auf den einspurigen Straßen in Schottland
begegnen Sie häufig dem Gegenverkehr in den
Ausweichstellen (Passing Places), die mit einem
auf der Spitze stehenden Quadrat an einer Stange
gekennzeichnet sind.
-- Wer diese als Erster erreicht fährt in
die Ausweichbucht und lässt den Gegenverkehr
passieren
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--
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur
Einreise in das Vereinigte Königreich einen gültigen
Reisepass oder Personalausweis. Reutscher Kinderausweis
ohne Lichtbild bis zum 10. Lebensjahr, mit Lichtbild
bis zum 16. Lebensjahr wird anerkannt.
-- Haustiere (z.B. Hunde , Katzen ), die nicht den
Anforderungen des britischen Pet Travel Scheme entsprechen,
benötigen eine sechsmonatige Quarantänefrist.
(Nähere Information auf der Hompepage der Britischen
Botschaft Berlin.
(britischebotschaft.de)
-- Zur Einfuhr von größeren Mengen von
Pflanzen und Saaten muss ein Zertifikat vorgelegt
werden.
-- Die kostenlosen medizinischen Leistungen des staatlichen
Gesundheitswesens stehen im Notfall auch Touristen
zur Verfügung.
-- Es wir empfohlen vor der Einreise in das Vereinigte
Königreich eine Kranken- und Rücktransportversicherung
abzuschließen. |
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NIEDERLANDE |
50 / 80 / 120 (80)
--
Schnellstraßen Tempo 100
-- Parkverbot an gelben Bordsteinkanten
-- In den sogenannten "blauen Zonen"
ist Parken nur mit Parkscheibe erlaubt.
-- Übernachten auf Strassen und Parkplätzen
ist nicht gestattet.
--Strassenbahnen haben generell Vorfahrt.
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--
Einreise mit gültigem Personalausweis oder Reisepass.
Kinder unter 14 Jahren auch wenn Sie bei einem Elternteil
im Reisepass eingetragen sind .
-- Für die Einreise mit Haustieren gilt : Es
ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Die Einfuhr
von Hunden des Typs Pitbull-Terrier in die Niederlande
ist verboten.
-- Realistische Imitationen von Feuerwaffen sind verboten.
-- Telefonieren während der Fahrt mit Mobiltelefon
ist in den Niederlanden nur mit Freisprecheinrichtung
erlaubt. Geldbuße bis 130 € |
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ITALIEN |
50
/ 90 / 130 (80)
--
Bei entspr. Beschilderung auf einzelnen dreispurigen
Autobahnen 150 km/h erlaubt.
-- Bei Nässe Tempolimit auf Autobahnen 110
km/h, auf Schnellstraßen Tempo 90
-- Für Motorräder und Mopeds tagsüber,
für alle Kfz auf Außerortsstraßen
sowie im Tunnel besteht Lichtpflichtl. (Bußgeld
ab 33 Euro)
-- Bei schwarz-gelb markierten Bordsteinen sowie
in Landschaftsschutzgebieten besteht Parkverbot.
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--
Einreise mit gültigem Personalausweis oder Reisepass
- Kinder unter 16 Jahren auch wenn sie im Pass eines
Elternteils eingetagen sind.
-- Eine Bargeldmenge über 10.000,- € muss
bei der Ein- und Ausreise nach und von Italien, deklariert
werden.
-- Für die südlichen Landesteile wird ein
Impfschutz gegen Hepatitis A empfohlen.( Beratung
durch Reisemediziner )
-- Warnwesten ausserhalb von geschlossenen Ortschaften
vorgeschrieben beim Verlassen des Fahrzeuges in Notfallsituationen.
-- Auf Autobahnen ist privates Abschleppen verboten. |
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LUXEMBOURG |
50 / 90 / 130 (90)
--
Motorräder auf Autobahnen 120 km/h
-- Bei Nässe verringerte Geschwindigkeit:
20 km/h bei Pkw
15 km/h bei Gespannen
-- Warnweste bei Panne auf Schnellstrasse oder
Autobahn
-- Warnwesten auch für Fussgänger auf
Landstrassen ( Nachts oder bei schlechter Sicht
)
-- Bei Annnäherung an Stau muss Warnblinkanlage
eingeschaltet werden.
-- Anhalten an Bushaltestellen zieht Geldbuße
nach sich.
-- Mischbereifung ist verboten . ( Sommer- u.
Wintereifen)
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-- Einreise mit gültigem Personalausweis oder
Reisepass - Kinder unter 16 Jahren auch wenn sie im
Pass eines Elternteils eingetagen sind.
-- Für die Einreise mit Haustieren gilt : Es
ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser
Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut
geimpft ist.
-- Es gilt im Großherzogtum Luxemburg die Promillegrenze
von 0,5 (abgesenkt von 0,8), für Fahranfänger
und Berufsfahrer gilt die Promillegrenze von 0,2.
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ÖSTERREICH |
50
/ 100 / 130 (100)
--
Nachts auf einigen Autobahnen Tempolimit 110 km/h
-- Gespanne über 3,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht
undGespanne mit einem zGG unter 3,5 Tonnen, wenn
das zGG des Anhängers Eigengewicht des Zugfahrzeugs
übersteigt: Limit 80 km/h
--
Es sind Autobahnvignetten vorgeschrieben. Sie
müssen auf der Windschutzscheibe angebracht
sein, bzw. auf dem nicht entfernbaren Teil eines
Motorrades.Bei Verstößen Geldbuße.
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-- Es gelten alle Führerscheinmodelle der Staaten
des Europäischen Wirtschaftsraumes.
-- Für den Fahrer eines KFZ ist im Fahrzeug eine
Warnweste bereitzuhalten. bei Verstoss wird eine Geldbuße
verhängt.
-- Es besteht keine Lichtpflicht für Fahrzeuge,
ist aber freiwillig gestattet.
-- Vom 1. November bis 15. April sind für PKW,
Kombifahrzeuge und LKW bis 3,5 to Winterreifen vorgeschrieben.
-- Für die Einreise mit Haustieren (z.B. Hunde
, Katzen ) ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen,
der z.B. eine Tollwutimpfung bestätigt. |
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SCHWEIZ |
50
/ 80 / 120 (80)
--
Schnellstraßen Tempo 100
-- Am Fahrbahnrand angebrachte gelbe Linien bedeuten
Parkverbot.
-- Es darf nicht auf Strassen oder Parkplätzen
übernachtet werden.
-- Lichtpflicht in Tunnel
-- An Hauptstrassen ausserhalb von Ortschaften
darf nicht geparkt werden.
-- Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen
eines KFZ 40km/h
-- Für einen PKW ist eine Autobahnvignette
vorgeschrieben.
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--
Bei der Einreise in die Schweiz sind als Ausweispapiere
für Deutsche Staatsbürger ein Reisepass,
vorläufigem Reisepass, Kinderreisepass oder Personalausweis
ausreichend.
-- Bezüglich einer möglichen Impfung wegen
Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis
(FSME) durch Zeckenbisse zu bestimmten Jahreszeiten,
sollte man sich vor der Einreise vom Reisemediziner
beraten lassen.
-- Für Staatsangehörige der EU hat die Europäische
Krankenversicherungskarte (EHIC Gültihkeit).
Einen, auch medizinisch notwendigen Rücktransport,
bezahlen nur private Reiseversicherungen.
-- Nach geltenden Zollvorschriften dürfen Gegenstände,
die für den persönlichen Bedarf des Reisenden
bestimmt sind, abgabenfrei eingeführt werden,
wenn sie bereits gebraucht sind und bei der Ausreise
wieder ausgeführt werden. |
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SPANIEN |
50
/ 90 / 120 (90)
--
Schnellstraßen Tempo 100
-- Gespanne mit Anhänger über 0,75 Tonnen
Tempo 80
-- Hunde müssen im Auto angeschnallt werden
-- Warnwesten sind im Fahrzeug mitzuführen
-- Motor, Beleuchtung und elektrische/elektronische
Geräte (Radio, Handy) müssen beim Tanken
ausgeschaltet sein.
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-- Einreise mit gültigem Personalausweis oder
Reisepass - Kinder unter 16 Jahren auch wenn sie
im Pass eines Elternteils eingetagen sind.
-- Für Personen, die in Deutschland gesetzlich
versichert sind, besteht ein Anspruch auf dringend
erforderliche Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten,
Krankenhäusern. Als Nachweis ist die europäische
Krankenversicherungskarte (EHIC) vorzulegen. Für
die Dauer des Aufenthaltes wird eine Auslandsreise-Krankenversicherung
dringend empfohlen. (z. B. für notwendiger
Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall,
Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
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