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Alkoholtester für Verkehrsteilnehmer in Frankreich
Ab dem 01. Juli 2012 ist es für Verkehrsteilnehmer in Frankreich, auch bei Kurzbesuchen im Land, vorgeschrieben, einen Alkoholtester mitzuführen. Ausgenommen sind hiervon lediglich kleinere Mopeds. Dabei sind sowohl Einwegtester als auch elektronische Geräte zulässig.Wer keinen unbenutzten Tester dabei hat, sollte seit 01.11.2012 mit einem Bußgeld rechnen.
Ein Verstoß wird zur Zeit noch nicht geahndet ! Die Tester sind in Frankreich an Tankestellen, Apotheken oder auch in Supermärkten zu erwerben, bzw. bereits vor Ihrer Abreise über das Internet erhältlich.
 
 
 
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